Was versteht man unter dem Begriff Arbeitssicherheit?
Der Begriff Arbeitssicherheit beschreibt die gefahrenfreie Ausübung von Berufen.
Voraussetzung dafür ist die Beseitigung oder zumindest Minimierung von Gesundheitsgefährdungen von Arbeitnehmern, zum Beispiel durch Unfälle. Damit ist der Zustand der Arbeitssicherheit eines der Ziele des Arbeitsschutzes.
Arbeitsschutz, im Sinnes des Arbeitsschutzgesetzes, sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Die Grundpflichten des Arbeitgebers sind in § 3 ArbSchG definiert:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Laut § 4 ArbSchG ist die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die etc. verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.